Verkauf 028 62 41 85 77 – 15 / Einkauf 028 62 41 85 77 - 11 info@terbahl.com

FAQ

1. Wie funktioniert die Schwarz-Weiß-Trennung von Edelstahl?
Um eine Verunreinigung des Edelstahls auszuschließen, führen wir folgende Trennung durch:

Der schwarze Baustahl wird organisatorisch und räumlich vom rostfreien Stahl getrennt. Da unser Fokus auf der Edelstahlverarbeitung liegt, sind grundsätzlich alle Hallen, Maschinen und Werkzeuge für die Edelstahlverarbeitung vorgesehen. Hier herrscht absolutes Schweiß- und Schleifverbot für schwarze Stähle.

Um dennoch schwarze Baustähle verarbeiten zu können, haben wir einen eigens dafür vorgesehenen gemauerten Raum, in dem kein Edelstahl verarbeitet werden darf. Hier befindet sich eindeutig gekennzeichnetes Werkzeug: MAG-Schweißgeräte, Winkelschleifer, Bandschleifer, Säge etc., das nicht für die Edelstahlhallen zugelassen ist.

2. Wer steuert die Transportanlagen?
Auf Wunsch bieten wir unsere Anlagen auch inkl. Steuerungstechnik an.

Da wir uns auf die mechanischen Bestandteile der Automatisierung konzentrieren, haben wir einen zuverlässigen Partner für die Steuerungstechnik, der Hand in Hand mit uns alle Komponenten aufeinander abstimmt.

3. Wer nimmt die Transportanlagen in Betrieb?
Unsere Mechaniker montieren die von uns selbstgebauten Anlagen vor Ort und nehmen diese auch in Betrieb.

Bei Bedarf führen wir auch Produktionsbegleitungen durch oder unterstützen andere Gewerke bei der Montage von anderen Anlagen.

4. Wie finde ich das richtige Fördersystem für mein Produkt?

Gern steht Ihnen unser Konstruktionsteam bei der Planung zur Seite. Mit einem Anruf können Sie auf 35 Jahre Erfahrung in der Fördertechnik zugreifen.

Gemeinsam finden wir eine Lösung.

5. Sind die Förderbänder auch mit FDA-Zulassung lieferbar?
Ja, die produktberührten Bauteile (auf Wunsch auch alle Bauteile) können mit Zulassung gem. 21 CFR 177.15.20 der US – FDA – Regulation geliefert werden.

Des weiteren sind auch Zulassungen gem. § 31 (1) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), sowie Art 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und viele mehr lieferbar.

Die Abkürzung FDA steht übrigens für die US-amerikanische „Food and Drug Administration“, also für die Lebens- und Arzneimittelbehörde in den USA. Diese hat für die Überwachung von Lebensmitteln internationale Standards gesetzt. Neben den EU Verordnungen Nr. 10.2011 und den EG Verordnungen Nr. 1935/2004 sowie Nr. 2023/2006 werden die Vorgaben der FDA auch in Europa oft herangezogen.

6. Wie werden die Zeichnungen erstellt?
In der Regel werden Zeichnungen als 3D-Modell mit der Software SolidWorks erstellt. Grobe Vorab-Layouts werden teilweise auch in 2D angefertigt.